Neuigkeiten/Aktuelles/Schließzeiten
Liebe Patientinnen, bitte beachten Sie, dass
unsere Praxis am 21.11.2024 geschlossen bleibt.
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Mammographie-Screening:
Ab Januar werden Frauen ab 70 Jahren per Post eingeladen
22.08.2024 - Beim Mammographie-Screening-Programm können ab Januar 2025 auch Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren über das meldedatenbasierte Einladungsverfahren angeschrieben werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat dazu entsprechende Regelungen in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie getroffen.
Bereits seit 1. Juli 2024 haben Frauen zwischen 70 und 75 Jahren ebenfalls Anspruch auf Teilnahme am bundesweiten Mammographie-Screening-Programm zur Früherkennung von Brustkrebs. Zuvor umfasste es nur die Altersgruppe der 50- bis 69-Jährigen. Damit ist der Kreis der Anspruchsberechtigten um rund 2,5 Millionen Frauen angewachsen.
Wer Anspruch hat, wird alle zwei Jahre angeschrieben und eingeladen. Dieses Einladungsverfahren soll ab Januar auch für Frauen zwischen 70 und 75 Jahren erfolgen. Bisher müssen diese sich bei Interesse am Screening selbst für einen Untersuchungstermin bei der zuständigen einladenden Stelle, der sogenannten Zentralen Stelle, melden (die PraxisNachrichten berichteten).
Künftig werden Meldedaten genutzt
Ab Januar können nun auch diese Frauen regelmäßig meldedatenbasiert eingeladen werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie festgelegt. Dies gilt aber nur, wenn im jeweiligen Bundesland die rechtlichen Voraussetzungen für die Meldedatenübermittlung vorliegen, die Meldedaten der Zentralen Stelle bereitgestellt werden und die verpflichtende Software einsatzfähig ist.
Laut G-BA wird dies in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein nach aktuellem Stand voraussichtlich der Fall sein. Dort entfällt dann die verpflichtende Bereitstellung des Informationsschreibens des G-BA zur Selbsteinladung in den Screening-Einheiten sowie hausärztlichen und gynäkologischen Praxen.
Welche Bundesländer das meldebasierte Einladungsverfahren für Frauen zwischen 70 und 75 Jahren umsetzen, erfahren Praxen und Frauen bei den Zentralen Stellen.
Ministerium prüft Beschluss
Das Bundesgesundheitsministerium hat zwei Monate Zeit, den Beschluss des G-BA vom 15. August zu prüfen. Dann wird er im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt in Kraft.
Frauen über 70 Jahre: Termin für Screening vereinbaren
Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren können sich seit 1. Juli bei den sogenannten Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden. Dort wird geprüft, ob die Frau schon wieder anspruchsberechtigt ist. Die letzte Früherkennungs-Mammographie muss bei dieser Terminanfrage mindestens 22 Monate her sein.
Die Kontaktdaten der regional zuständigen Zentralen Stellen veröffentlicht die Kooperationsgemeinschaft Mammographie-Screening auf ihrer Internetseite. Dort geben Frauen ihre Postleitzahl ein und erhalten die Kontaktdaten der für sie zuständigen Zentralen Stelle angezeigt.
Ihr Praxis-Team der gynäkolog. Onkologie aus Scheibenberg
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Videosprechstunde
Anfragen, Befundbesprechungen, Krankschreibungen oder andere Kurzkontakte sind per Videosprechstunde möglich.
Hierzu bitte telefonisch anmelden. Sie erhalten auf ihr kamerafähiges Handy (oder den Computer ) eine Bestätigung mit einer TAN. Kurz vor dem Termin (5 min) melden sie sich über ihre Bestätigung mit der erhaltenen TAN an und gelangen in ein virtuelles Wartezimmen (sie müssen einfach in der Internet-Leitung bleiben und warten). Von dort werden sie zum vereinbarten Zeitpunkt verbunden (sie sehen und hören uns). Dieses Vorgehen ist auch beim Anruf sofort möglich (manchmal).
Grippe-Corona-Infekt
Aufgrund der notwendigen hygienischen Schutzmaßnahmen handhaben wir den Praxisablauf zu ihrer und unserer Sicherheit immer noch restriktiv.
Der Behandlungsablauf erfolgt einzeln, so dass in der Praxis wenig Kontaktmöglichkeiten entstehen. Dies dient vor allen Dingen dem Schutz unserer immunschwachen Chemotherapiepatientinnen.
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Der ärztliche Bereitschaftsdienst
Sie sind krank außerhalb der Sprechzeiten Ihrer Arztpraxis?
Wenn Sie nicht lebensbedrohlich erkrankt sind, aber die ärztliche Behandlung nicht bis zum nächsten Tag warten kann, wählen Sie die
116117
(kostenfrei, ohne Vorwahl).
Ihr Anruf wird entweder automatisch oder über ein Service-Center an die für Sie zuständige Vermittlungsstelle weitergeleitet.
Neuordnung des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes
Die kassenärztlichen Bereitschaftsdienste sichern die ambulante medizinische Versorgung außerhalb der üblichen Sprechzeiten, im allgemeinen von 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen.
Landkreis Erzgebirgskreis
Allgemeiner Bereitschaftsdienst
Dienstzeiten:
Montag: | 19:00 Uhr - 07:00 Uhr |
Dienstag: | 19:00 Uhr - 07:00 Uhr |
Mittwoch: | 14:00 Uhr - 07:00 Uhr |
Donnerstag: | 19:00 Uhr - 07:00 Uhr |
Freitag durchgängig bis Montag: | 14:00 Uhr - 07:00 Uhr |
gesetzl. Feiertage, Brückentage: | vom Vorabend 19:00 Uhr bis zum darauf folgenden Werktag 07:00 Uhr |
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Landkreis Erzgebirgskreis
- Bereitschaftspraxis am Helios Klinikum
- Helios Klinikum Aue GmbHGartenstraße 6
- 08280 Aue
Öffnungszeiten:
Mittwoch und Freitag | 14:00 Uhr – 19:00 Uhr |
Wochenende, Feiertage, Brückentage: | 09:00 Uhr – 19:00 Uhr |
- Bereitschaftspraxis am Kreiskrankenhaus Stollberg
Kreiskrankenhaus Stollberg gGmbH
Jahnsdorfer Straße 7
09366 Stollberg
Öffnungszeiten:
Wochenende, Feiertage, Brückentage: | 09:00 Uhr – 13:00 Uhr |
- Bereitschaftspraxis am Erzgebirgsklinikum in Annaberg
EKA Erzgebirgsklinikum Annaberg gGmbH
Chemnitzer Straße 15
09456 Annaberg-Buchholz
Öffnungszeiten:
Mittwoch und Freitag: | 14:00 Uhr – 19:00 Uhr |
Wochenende, Feiertage, Brückentage: | 09:00 Uhr – 19:00 Uhr |
- Bereitschaftspraxis am Klinikum Mittleres Erzgebirge in Zschopau
Klinikum Mittleres Erzgebirge gGmbH
Alte Marienberger Straße 5
209405 Zschopau
Öffnungszeiten:
Mittwoch, Freitag | 14:00 Uhr - 19:00 Uhr |
Wochenende, gesetzl. Feiertage, Brückentage | 09:00 Uhr - 19:00 Uhr |
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